83 von 579 wahlberechtigten Gemeindegliedern haben von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht, davon 23 als Briefwahl.
3 Stimmzettel sind unglültig, damit sind 80 Stimmabgaben gültig.
Die Wahlbeteiligung liegt bei 14%. Die 11 Kandidaten und Kandidatinnen mit den meisten Stimmen sind gewählte Kirchenälteste.
Angelika Tombrock ist Nachfolgekandidatin.
Die Stimmenauszählung ergab:
Ingrid Wormstädt-Ständer 65 Stimmen
Alexandra Meier 64 Stimmen
Heinz Ruckick 62 Stimmen
Edwin Simann 62 Stimmen
Christel Pohl 61 Stimmen
Harald Siering 60 Stimmen
Werner Tiede 60 Stimmen
Anngret Jastram 59 Stimmen
Chris Timmermann 57 Stimmen
Gerhard Abel 51 Stimmen
Irene Baumgart 50 Stimmen
Angelika Tombrock 27 Stimmen
Rechtsmittelbelehrung
Wahlberechtigte Gemeindeglieder können innerhalb einer Woche nach dieser Bekanntmachung des Wahlergebnisses Wahlbeschwerde beim amtierenden Kirchengemeinderat einlegen (§31 Kirchengmeinderatswahlgesetz).
Die Wahlbeschwerde bedarf der Schriftform. Sie ist mit Gründen zu versehen.
Die Wahlbeschwerde kann nur mit dem Verstoß von Vorschriften über das Wahlrecht oder das Wahlverfahren begründet werden. Verstöße gegen die Rechtmäßigkeit des Verzeichnisses der Wahlberechtigten (§14 Absatz 3 Satz 5 Kirchgemeinderatswahlgesetz) und gegen die Rechtmäßigkeit der Wahlvvorschlagsliste (§16 Absatz 2 Satz 3 Kirchengmeinederatswahlgesetz) können mit der Wahlbeschwerde nicht mehr geltend gemacht werden (§31 Absatz 2 Kirchengemeinderatswahlgesetz).
Die Wahlbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.